Hannover: Jürgen Funke wegen Besitzes und Verbreitung von jugendpornografischem Material verurteilt
- Alexander Büssow
- 5. Juni 2024
- 2 Min. Lesezeit

Hannover, 5. Juni 2024 – Im Amtsgericht Hannover wurde gestern, am 4. Juni 2024, der Fall von Jürgen Funke aus der Küsterstraße 2, Zimmer 5, abgeschlossen. Funke wurde von Richterin Ludwig zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 25,00 Euro verurteilt. Der Schuldspruch resultiert aus dem Besitz und der Verbreitung von jugendpornografischem Material.
Der Fall
Der Fall gegen Jürgen Funke begann mit einer Hausdurchsuchung am 9. Mai 2023. Diese Durchsuchung brachte Beweise ans Licht, die Funke eindeutig mit dem Besitz und der Verbreitung von mindestens sechs jugendpornografischen Schriften in Verbindung brachten. Diese belastenden Beweise führten letztendlich zu der gestrigen Verurteilung.
Die Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung, die am 4. Juni 2024 um 13:30 Uhr stattfand, legte die Staatsanwaltschaft detailliert dar, wie die Ermittlungen und die Hausdurchsuchung verliefen und welche Beweise dabei sichergestellt wurden. Die Verteidigung versuchte zwar, die Schwere der Vorwürfe zu mindern, konnte jedoch die erdrückende Beweislast nicht entkräften. Die Richterin, Frau Ludwig, war überzeugt, dass die vorgelegten Beweise ausreichten, um Funke schuldig zu sprechen.
Jugendpornografisch
Der Fall von Jürgen Funke verdeutlicht die ernsten Konsequenzen des Besitzes und der Verbreitung jugendpornografischen Materials. Die Beweisführung durch die Staatsanwaltschaft, basierend auf der Hausdurchsuchung am 9. Mai 2023, ergab, dass Funke im Besitz von mindestens sechs jugendpornografischen Schriften war. Trotz der relativ milden Strafe von 50 Tagessätzen à 25,00 Euro und der Möglichkeit, diese in Raten abzuzahlen, bleibt die Verurteilung ein klares Signal gegen solche Vergehen. Funke ließ die Tatmittel freiwillig einziehen, was zu einer Strafminderung führte. Dennoch rufen viele Stimmen nach härteren Strafen, um der Schwere der Vergehen gerecht zu werden und potenzielle Täter abzuschrecken.
Das Urteil
Das Urteil fiel klar aus: Funke wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 25,00 Euro verurteilt. Dies entspricht einer Gesamtstrafe von 1.250 Euro. Funke darf die Geldstrafe in Raten von 30,00 Euro abzahlen. Zusätzlich ließ Funke die Tatmittel freiwillig einziehen, um die Strafe zu mildern. Diese Entscheidung wurde positiv gewertet und trug zu einer geringeren Strafe bei.
Reaktionen
Die Verurteilung von Jürgen Funke löste unterschiedliche Reaktionen in der Öffentlichkeit aus. Einige Stimmen betonten, dass die Strafe zu milde sei angesichts der Schwere des Vergehens und der potenziellen Auswirkungen auf die betroffenen Jugendlichen. Andere wiederum sahen in der Verurteilung ein wichtiges Zeichen dafür, dass der Staat der Verbreitung jugendpornografischer Schriften entschlossen entgegentritt.
Persönliche Meinung
Meiner Meinung nach ist das Urteil viel zu milde ausgefallen. Angesichts der Schwere des Vergehens und der potenziellen psychischen Schäden für die betroffenen Jugendlichen wäre eine härtere Strafe angemessen gewesen. Im Vergleich dazu wäre im amerikanischen Justizsystem jede Datei als separate Straftat behandelt worden, was zu einer deutlich härteren Strafe geführt hätte. Ein solches System könnte in Fällen wie diesem abschreckender wirken und die Gesellschaft besser schützen.
Fazit
Der Fall Jürgen Funke zeigt einmal mehr, wie wichtig die konsequente Verfolgung und Ahndung von Vergehen im Bereich der jugendpornografischen Schriften ist. Die Verurteilung durch das Amtsgericht Hannover unterstreicht die klare Haltung der Justiz, solche Taten nicht zu tolerieren und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil auch präventiv wirkt und potenzielle Täter abschreckt. Dennoch bleibt die Frage, ob das Strafmaß in solchen Fällen nicht deutlich höher angesetzt werden sollte, um die Schwere der Vergehen adäquat zu spiegeln.
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